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Im Online-Kundencenter können Sie Ihre Verträge, Bescheinigungen und Schriftwechsel einsehen oder Anträge und Änderungswünsche abwickeln.
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LoginDer finanzielle Aspekt trifft Sie besonders, wenn Sie berufsunfähig sind. Mit einem Mal bleiben die gewohnten Einnahmen aus; das Krankengeld endet und die Kosten eines eventuellen Umbaus Ihrer Wohnräume stellen Sie vor eine große Herausforderung. Die Barmenia Berufsunfähigkeitsversicherung stellt durch BU-Renten- und einer Kapitalleistung Ihre neue, noch ungewohnte Zukunft auf sichere Füße.
Informieren Sie sich über die Barmenia Berufsunfähigkeitsabsicherung, die sowohl auf Fachärzte als auch auf Zahnärzte und Allgemeinmediziner oder Studenten, die ihren medizinischen Lebensweg erst noch aufnehmen, zugeschnitten ist. Mit der Barmenia Berufsunfähigkeitsvorsorge an Ihrer Seite sind sie finanziell zu hervorragenden Bedingungen abgesichert.
Details | |
|---|---|
| bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) |
|
| bei Wegfall der BU | Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten |
| bei Ablauf der Versicherung | Auszahlung des Überschussguthabens bei "Verzinsliche Ansammlung" der "Fondsanlage" |
Details | |
|---|---|
| abstrakte Verweisung | ist für alle Berufsgruppen ausgeschlossen |
| Auszubildende | werden nach dem Ausbildungsberuf versichert |
| Beitragsdynamik | bei konstanter Beitragszahlung möglich: 2,0 %, 3,0 %, 4,0 %, 5,0 % - mit der Umstellung auf konstante Beiträge kann die Beitragsdynamik nachträglich vereinbart werden - und zwar ohne Gesundheitsprüfung |
| Beitragsstundung | während der Leistungsprüfung zinslos möglich |
| Beitragszahlung | mit variablen oder gleichbleibenden Beiträgen möglich |
| Berufsgruppen | 10 Berufsgruppen, Einstufung unter Berücksichtigung von Zusatzkriterien (Grad der Ausbildung, Anteile von Büro- und körperlicher Tätigkeit sowie Führungsverantwortung für Mitarbeiter) |
| Berufswechsel | oder Änderungen des persönlichen Risikos führen nicht zu einer Beitragserhöhung |
| Erklärung über Leistungspflicht | innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen und Information über den Stand der Leistungsprüfung mindestens alle 6 Wochen |
TOP
erweiterte Infektionsklausel | für alle Berufsgruppen |
| Erwerbsminderungsrente | von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland oder einem berufsständischen Versorgungswerk führt zu einer BU-Leistungspflicht |
| garantierte Rentensteigerung | zum Schutz gegen Preissteigerungen und als Ausgleich für einen steigenden Lebensstandard möglich |
| Karenzzeit | von 6, 12, 18 oder 24 Monaten möglich |
| Leistungsbeginn | rückwirkend ab Eintritt der BU |
| Nachversicherungsgarantie | ohne erneute Gesundheitsprüfung: Erhöhung der versicherten Leistung bei bestimmten Anlässen wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf und in ersten fünf Jahren ab Vertragsbeginn und bis zum 35. Lebensjahr auch ohne Anlass |
| Pflegebedürftigkeit | bedeutet BU, wenn bei 2 von 6 Verrichtungen die Hilfe einer anderen Person nötig ist (Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren, Verrichten der Notdurft) |
| Prognosezeitraum | sofortige Leistung, wenn die BU voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht |
| Service im Leistungsfall | Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch entsprechende Spezialisten |
| Studierende | als Studierende/r werden Sie – mit einigen wenigen Ausnahmen – in die Berufsgruppen 1+ oder 1 eingestuft, insgesamt werden dabei über 80 Fachrichtungen unterschieden, Sie sind dann nach dem Berufsbild versichert, für das ein Studienabschluss in der belegten Fachrichtung Voraussetzung ist |
| Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten | bei vorübergehenden finanziellen Engpässe bieten wir Möglichkeiten wie Aussetzung der Beitragszahlung und Beitragsstundung sowie bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten die Beitragsfreistellung an |
| Übergangshilfe | optional, bei unbefristeter Anerkennung der BU zahlen wir eine Übergangshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten |
| Überschussverwendung |
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| Umorganisation des Arbeitsplatzes |
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| verlängerte Leistungsdauer | möglich |
| weltweiter Versicherungsschutz | garantiert |
| Wiedereingliederungshilfe | endet die BU-Leistungspflicht mindestens 12 Monate vor Ablauf der Leistungsdauer, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten |
| Wiederinkraftsetzung | innerhalb von 12 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich |
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: